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Trainerlizenzen: Verband setzt auf Kulanz

Was die Bestimmungen für Trainer in der Regionalliga West beziehungsweise der Regionalliga Tirol angeht, gibt es an sich ganz klare Bestimmungen. Dort heißt es unter anderem, dass als Coach der Kampfmannschaft ein staatlicher Fußballtrainer zu beschäftigen ist, der die laut der ÖFB-Trainerordung fachliche Weiterbildung vorweisen kann. Und weiter: Gemäß ÖFB-Meisterschaftsregeln benötigen Trainer von Vereinen der Regionalliga West die Ausbildung UEFA-A-Lizenz, von Vereinen der Regionalliga Tirol die UEFA-A-Lizenz oder die UEFA-B-Lizenz alt.

Erfüllen können das längst nicht alle Coaches. So etwa auch nicht Herbert Ramsbacher in Imst oder Daniel Osl, der das sportliche Sagen in Telfs übernommen hat. Sanktionen haben die beiden Vereine vorerst aber keine zu befürchten.

Vize-Präsident Wolfang Suitner vom Tiroler Fußballverband: „Entscheidungen dieser Art werden in den zuständigen Unterausschüssen getroffen. Jeder Anlassfall wird extra angeschaut. Und den Vereinen dann auch eine gewisse Schonfrist eingeräumt.“

Eine Kulanzzeit macht auch durchaus Sinn. Denn man stelle sich vor: Ein Trainer mit der UEFA-B-Lizenz alt trainiert einen Verein in der Regionalliga Tirol, der dann ins Playoff einzieht. Streng genommen müsste der Club dann im Winter den Coach austauschen, da in der Regionalliga West nur einer mit der UEFA-A-Lizenz trainieren dürfte.

Nochmal Suitner: „Die Ligareform als solche hat sich absolut bewährt. Da und dort gilt es aber noch an einigen Stellschrauben zu drehen. Da wird man sich auch die Regelung mit den Trainern nochmal anschauen.“

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